Rechtsberatung

Gesetze und -vorschriften ändern sich permanent. Sie ständig im Blick zu haben ist jedoch alles andere als einfach. Deshalb stehen wir Ihnen zur Seite: von der Gestaltung Ihres Gesellschaftsvertrags über die Strukturierung Ihres ersten Unternehmenskaufs bis hin zu Ihrer Umsetzung Ihrer Nachfolgeplanung. 

Handels- und Gesellschaftsrecht

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Das Handelsrecht umfasst die Sondervorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten. Neben den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs spielen Sondergesetze und die Rechtsprechung eine wesentliche Rolle. 

Als erfahrende Wirtschaftsanwälte sind wir vertraut mit dem Zusammenspiel dieser Regelungen und können Sie mit unserem pragmatischen Ansatz bei Rechtsfragen, Vertragsgestaltung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen unterstützen. 

Das Gesellschaftsrecht ist eng mit dem Handelsrecht verbunden. Es regelt die Gründung, das Handeln sowie die Auflösung von Gesellschaften, egal ob Personen- oder Kapitalgesellschaften. 

Von Anbeginn unserer Kanzlei stellt die Beratung von familiengeführten Unternehmen und den dahinterstehenden Unternehmern einen Kernbereich unserer Tätigkeit dar. Diese unterstützen wir bei der Entwicklung von für die familiären Bedürfnisse abgestimmten Gesellschaftsverträge, ggf. Poolvereinbarungen und beim Aufbau von (vermögensverwaltenden) Familienholdings. 

Ein weiterer wesentlicher Bereich ist die Beratung von deutschen Unternehmen ausländischer Investoren mit ihrem spezifischen Aufgabenbereich „cross-border“. 

Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen darüber hinaus über langjährige und intensive Erfahrung mit nationalen und internationalen Verschmelzungen und Spaltungen und deren gesellschaftsrechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Notwendigkeiten und Implikationen.

Wir stellen Ihnen diese Erfahrung gerne zur Verfügung: Wir entwerfen für Sie die notwendigen Verträge, geben Ihnen Checklisten über die „Doing‘s“ an die Hand, erläutern die Implikationen in der Handelsbilanz und Steuererklärungen und begleiten das gesamte Prozedere bis zur Eintragung ins Handelsregister und Umsetzung in der Rechnungslegung. 

Erbrecht & Testament

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Das Erbrecht bietet immer wieder Gestaltungsmöglichkeiten für eine gelungene Nachfolge. Dabei sind neben den rechtlichen Vorgaben des BGB immer auch die erbschaftsteuerlichen Regelungen entscheidend. 

Wir beraten Sie mit spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei Ihrer Nachlassplanung und auch die Berechtigten (Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer) bei der späteren Auseinandersetzung und Verteilung des Nachlasses. 


Zertifizierte Testamentsvollstrecker stehen bei Bedarf für die Umsetzung des Erblasserwillens zur Verfügung.

Gemeinnützigkeit 

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In einem multidisziplinären Team von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern beraten wir Sie als Verein, Stiftung oder gGmbh vollumfänglich in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts.

Wir fassen die erforderliche zivil- und steuerrechtliche Expertise für diesen spezifischen Bereich in einem Team zusammen und beraten die Vorstände und Geschäftsführer der gemeinnützigen Institutionen umfassend; damit haben diese mehr Zeit für ihr häufig ehrenamtliches Engagement. 

Wir unterstützen Sie bei der Gründung der gemeinnützigen Institution (egal ob Verein, Stiftung oder  gemeinnützige GmbH („gGmbh“)) und stehen Ihnen auch nach der Gründung für Fragen des Vereins-, Stiftungs-, GmbH- und Gemeinnützigkeitsrechts und der Erfüllung von steuerlicher Compliance zur Verfügung. 

Gewerbliches Mietrecht

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Das gewerbliche Mietrecht ist komplex und beinhandelt viele Formvorschriften, die oft übersehen werden. Wir haben erfahrene Rechtsanwälte, die dieses Rechtsgebiet langjährig für große Lebensmittelgruppen betreut haben. Diese Erfahrung setzen wir gerne für Sie ein. 

M&A Beratung

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Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie deren steuerrechtliche Strukturierung gehört zum selbstverständlichen Spektrum unserer Arbeit: Wir begleiten Investoren, Gesellschafter und das Management auf allen Stufen der Kauf- und Verkaufsprozesse, inländischen sowie grenzüberschreitend und decken dabei rechtliche, steuerliche und bilanzielle Bereich ab.

Real Estate / Immobilien

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Im Bereich Immobilien begleiten wir unsere Mandantinnen und Mandanten von der Prü­fung, Ausgestaltung und Optimierung von Miet- und Pachtverträgen über die Strukturierung des Kaufs oder Verkaufs einzelner Objekte oder größerer Immobilienportfolios bis hin zur Konzeption und laufen­den Betreuung von Immobilienfonds. Gleichermaßen vertreten wir ge­werbliche und private Vermieter wie auch Mieter in Konfliktsituatio­nen.

 

Einen besonderen Beratungsschwerpunkt bildet das WEG-Recht. Da­bei beraten und vertreten wir seit vielen Jahren sowohl Wohnungsei­gentümergemeinschaften als auch WEG-Verwaltungen bei der Be­gründung von WEG-Gemeinschaften, der Ausgestaltung und Umset­zung von Teilungserklärungen oder der Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern zur ergänzenden Gestaltung des Wohnungs­eigentumsrechts.

Unsere Expertise verknüpft zivil- und steuerrechtlich relevante As­pekte. Nur so kann ein ganzheitlicher Lösungsansatz verfolgt werden. Insbesondere gehören die umsatzsteuerrechtliche Optimierung von Immobilienkäufen und -verkäufen, die Beratung von Bauträgern, die steuerrechtliche Betreuung geschlossener Immobilienfonds und die erbschaft- und schenkungsteuerliche Beratung im Rahmen der Vermögens­nachfolge zu unserer täglichen Arbeit. 

 

Schwerpunkte unserer Beratung sind u.a.:

  • Miet- und Pachtverträge
  • Mietrechtstreitigkeiten
  • Kündigungen
  • Aufhebungs-vereinbarungen
  • Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsansprüchen
  • Zwangsvollstreckung
  • Immobilientransaktionen
  • Immobilienfonds 
  • WEG-Gemeinschaften
  • Umsatz- und gewerbesteuerrechtliche Optimierung 
  • Steuerrechtliche Beratung von Bauträgern

Durchsetzung von Forderungen / Inkasso

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Wenn Sie Kunden oder andere Geschäftspartner haben, die die Rechnungen verspätet oder gar nicht zahlen: Die Nachverfolgung und Ansprache der säumigen Kunden und ist zeitaufwändig und hält Ihre Mitarbeiter von ihrer täglichen Arbeit ab.

Wir bieten Ihnen an, diesen Bereich komplett oder teilweise (je nach Ihrer Wahl) an uns auszulagern.

Wir sind mit unserem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten und Finanzbuchhaltungsfachkräften in der Lage, diesen Prozess für Sie effizient zu strukturieren und die offene Forderungen schnell und für Sie ohne weitere Kosten einzutreiben. Wenn nötig und angemessen, können wir durch unsere Rechtsanwälte Ihre berechtigten Forderungen auch gerichtlich durchsetzen und ggf. auch die Zwangsvollstreckung betreiben.

Prozessführung & Mediation 

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Gerichtlich oder schiedsgerichtlich: Wir beraten und vertreten Sie in jeder rechtlichen Auseinandersetzung und finden mit Ihnen die richtige Strategie zur Konfliktlösung. 

Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht dabei eine problemorientierte Herange­hensweise im Interesse der Mandate bei überzeugendem Vortrag des Anliegens vor Gericht oder der Schiedsstelle. Eine strukturierte und durchdachte Vorgehensweise und die Flexibilität, auf sich verän­dernde Rahmenbedingungen reagieren zu können, zeichnen uns aus. 

Wir beleuchten die an uns herangetragenen Aufgaben und Situationen aus verschiedenen Blickwinkeln. Durch die in unserem Haus vertrete­nen verschiedenen Fachdisziplinen können wir bei Bedarf die Teams aus erfahrenen Prozessrechtsanwältinnen und -anwälten und themenbezogenen Fachleuten zusam­menstellen. Wir übernehmen die gesamte Prozessführung und beglei­ten Sie auch bei der späteren Vollstreckung Ihrer gerichtlich erwirkten Ansprüche. Insbesondere verfügen wir über einen großen Erfahrungs­schatz bei Auseinandersetzungen im Immobilienrecht, bei Gesellschafterstreitigkeiten oder der Durchsetzung von Ansprüchen aus Steuerberatungsfehlern. Ebenso verfügen unsere Prozessanwältinnen und -anwälte über fundierte Erfahrungen im Umgang mit Post-M&A-Streitigkeiten, Konflikten des gewerblichen Rechtsschutzes und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. 

Oft lassen sich Konflikte schon außergerichtlich beilegen, indem die Parteien einen von einer neutralen Stelle strukturierten Mediationsprozess durchlaufen. Um eine interessensgerechte Streitbeilegung zu ermöglichen, unterstützen wir unsere Mandantinnen und Mandanten durch eine von unseren zugelassenen Mediatoren angeleitete Lösungsfindung. So kann außergerichtlich ein zeitnaher und kostengünstiger Ausgleich zwischen den Parteien gefunden werden. 

Schwerpunkte unserer Beratung sind u.a.: 

  • Vertretung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten 
  • Berufungsverfahren 
  • Handelsrecht 
  • Gesellschafterstreitigkeiten 
  • Regressansprüche bei Beratungsfehlern 
  • Vollstreckung nach erfolgreicher Prozessführung 

Weitere Rechtsgebiete

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Wir wollen Ihnen die bestmögliche Beratung zukommen lassen. Das setzt eine klare Fokussierung und Spezialisierung voraus.

Daher arbeiten wir in den weiteren Rechtsgebieten wie z.B. dem Arbeitsrecht oder Insolvenzrecht langjährig und vertrauensvoll mit Partneranwälten zusammen. Die Koordination und Federführung liegt natürlich stets bei uns, sodass Sie weiterhin "Beratung aus einer Hand" erwarten dürfen.